Göttingen 12 Jul . 1832 .
Lieber Ludwig, da du mich mit eurer Bibliothek geplagt hast , so will ich
dich auf meine weise auch plagen .
Im dorfe Ehrsten , unweit Meinbressen (wird also zu Zierenberg
gehören oder zu Westuffeln) bestand in den 70. 80 jahren des vorigen
jh . folgender gebrauch . Alle bursche unter vierzehn jahren reiten
auf ungesattelten pferden im vollen gallop jährlich am bestimmten
tag vor das fenster des freiherrn Wolf von Gudensberg und
über reichen ihm ein in sieben riemen geschnittnes leder. Einer
der bursche sagt einen spruch her und der freiherr muß ihnen
sieben albus geben . Der spruch betrifft eine dem dorf und
dem adlichen gemeinschaftl . hute , denn das dorf steht
son st nicht unter gerichtsbarkeit des Wolf v. G.
Ich möchte hierüber näheres und namentlich den ganzen
spruch haben . Als justizminister fordere nur die nachweisung
von dem Beamten, der sich beeifern wird sie aus acten oder sonsther
aufzutreiben . Es wäre überhaupt nicht übel, wenn du unter irgend
einem vorwand * mitteilung alterthüml. gerichtsgebräuche , weisthümer
von den ämtern einziehen könntest .
Grüße Lotten und sie soll nun bald herkommen .
* z. b. man wünsche alle greuel des feudalismus &c.
auszurotten und müsse ihn vorher genau kennen lernen . Jacob .
die anschaffung des Wenck, Kuchenbecker und Schmincke bezeichnet den R. sehr ; er will die bücher in seinem
haus immer zur hand haben und hängt der bibl. die doublette auf ; der hessische historiograph hat
sich nicht schon längst die werke angeschafft! ich glaube daß du sie geradezu streichen u. ihn bezahlen lassen kannst .