© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 394
272 Nachträge zu den Zeugnissen
haben überhaupt das Eigene, daß eine gewagte Behaup
tung , die dabei nicht ganz zu vermeiden ist, und dev
man oft nicht ansieht, wie vielfach sie überlegt worden,
seltner vorkommt, als von solchen, welche sich gerade
nicht damit beschäftigen, ein leichtes und vorschnelles
Absprechen, dem ein jeder von Haus aus gewachsen zu
seyn ohne Anstand glaubt. Ich sehe es daher in einem
mildern Lichte, wenn Hr. von Schl, sagt: Etymologie
sey eine Klippe, die wir „niemals" berührten, ohne
zu scheitern. Wie es in solchen Dingen geht, eben
auf die Kenner berufen wir uns, wie Hr. von Schl,
und ich will für diese nur ein Beispiel bemerken. Da
es gerade das schlimmste ist, das unser Gegner weiße
wird er mich nicht tadeln dürfen, daß ich es wiederum
als das beste für uns auswähle. Von I. G. waren
S. 81. und 82. einige Worte über Teut und Mann
gesagt; daß Hr. v. Schl, in dem, was augenscheinlich
eine blose Anregung (nach dem eigenthümlichen Recht
der Zeitschriften) ist, ein „tumultuarisches Abthun"
der Sache bemerkt, hätte weiter nichts auf sich, aber es
wird daselbst nebenbei erinnert, daß in ho-mo die
zweite Sylbe mit unserm Mann übereinkomme, in
dem ho der alte morgenländische Artikel ist, der in
ne-mo wieder weggefallen. Eine bekannte Sache,
welche Sprachforscher, wie Morhof, Ihre, Adelung
ausführlich gezeigt: die Vermuthung an sich hat einen
hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, ihre Statthaftig
keit aber ist außer allem Zweifel. Indeß behauptet Hr.
von Schl, die wahre Ableitung finde sich bei Varro
(homo dictus ah liumo) ; das könnte dahingestellt seyn
und dem Gegner überlassen bleiben, darauf zu ant
worten, aber wenn. Herr von Schl, noch hinzusetzt:
„darüber
k