© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 72
RUOPLIEB.
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At comes Henricus sine re nobis inimicus
Haud impune feret, licet huic rex fautor adhaeret,
fol.4. Is rumpendo moras cito deveniebat in oras.
Dafs endlich diese lateinische bearbeitung des Ernst
auch ins eilfte, wo nicht schon zehnte jahrh. falle, er
gibt sich, scheint es, aus der form der altdeutschen
Wörter, welche bei aufzählung des kriegs und schiffs-
apparates fol. 7, gerade wie andre hie und da auf un-
sern vorliegenden fragmenten als glossen beigeschrieben
sind. Hingegen die zweite, in diesen fragmenten blofs
angefangene , zur heldensage gehörige partie unsers ge-
dichtes schlägt mehr in die art des Wallharius ein. Es
mufs überhaupt in dieser noch nicht durch die kreuz-
züge aufgeregten und erfüllten zeit unter den lateinisch
gebildeten, also zunächst geistlichen, besondere lust
geberscht haben, sich in poetischer darstellung theils
wirklicher ereignisse, theils älterer volkssagen, die sich
wol als solche von jeher nur selten schriftlicher auf-
zeichnung erfreute, zu versuchen. Denn von wel
chen der späterhin in der laienspraclie verfafsten,
nicht von westen her entlehnten gröfsern diclitungen
wäre nicht ausdrücklich gesagt, dafs sie früher in latei
nischer zunge geschrieben war?^ Aber wie viele jener
lateinischen, besonders der mehr profanen, exercitien
und compositionen, aus klösterlicher bescheidenheit und
bei der kostbarkeit des Schreibmaterials vielleicht nie
oder nur das eine und andere mal abgeschrieben, mö
gen eben so bald wieder verloren gegangen sein!
Was wüsten wir selbst von des noch ziemlich in
dieselbe epoclie (1060) fallenden Tegernseers Metellus
durchaus frommen Quirinalien, hatte nicht Canisius das
damals noch vorhandene einzige exemplar in seinen an-
tiquae lectiones abdrucken lassen?
13.
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