Volltext: Lateinische Gedichte des X. und XI. J[ahr]h[underts]

©  Hessisches  Staatsarchiv  Marburg,  Best.  340  Grimm  Nr.  L  72

accentuierte  langzeile,  obschon  in  jeder  liälfte  gleichviel
liebungen  einscliliefsend,  pflegt  nicht  selten  der  ersten
hälfte  sechs  silben,  der  zweiten  sieben,  oder  jener  sieben, ­
  dieser  acht  zu  ertheilen,  was  etwa  den  Verhältnissen ­
  3  :  3|  oder  3£  :  4  entspräche,  die  silbenzahl  schwankt
zwischen  13  und  15;  der  liexameter,  zu  silben  berechnet, ­
  wird  aber  wenigstens  13  zählen  müssen,  meist  15
enthalten  und  bis  zu  17  wachsen  können,  im  totaleindruck
  treten  sich  also  beide  versarten  nahe,  und  es
geht  gut  an,  otfriedische  langzeilen,  deren  silben  freier
laufen  als  das  lat.  Galluslied,  in  liexameter  zu  wandeln,
wie  auch  schon  Lachmann  gesagt  hat.  ich  möchte  sogar ­
  annelimen,  dafs  unsre  vorfahren  den  liexameter  begünstigten ­
  ,  weil  seine  hauptcäsur  (nach  wenigstens  5,
aber  auch  6  und  7  silben)  dem  einsclinitt  ihrer  nationalen ­
  langzeile,  der  gerade  so  den  reim  empfieng,  aufserordentlich
  gleicht.  Insofern  hatte  der  Verfasser  des  Waltharius
  leichtes  spiel  mit  dem  deutschen  lieldenlied,  das
er  nacliahmte.  es  gibt  liexameter  im  Rudlieb  die  man,
wie  sie  sind,  ohne  alle  änderung  für  betonte  langzeilen ­
  halten  dürfte,  z.  b.  6,  76:
a  modo  non  ddminäm.  sed  me  dicant  liömicidam
wenn  auch  in  zweiter  hälfte  die  liebungen  anders  fallen
als  z.  b.  Ratpert  2,  4:
Chiliano  socio,  post  füncto  sacerddlio.
Rudi.  6,  88  mit  getilgtem  ‘ante’:
mäter  et  ut  ddmina.  sit  efs  nec  üt  noverca.
der  trocliäische  ausgang  homicidam,  ut  noverca  verstöfst
  gegen  die  deutsche  betonung.  diese  Unähnlichkeit
abgerechnet,  liefse  sich  auch  Waith.  16  umselzen  in:
nämque  marem  genuit.  quem  Gunthari  vdcitavit.
überhaupt  vergleichen  sich  viele  erste  hälften  der  liexameter,
  z.  b.  indolis  egregiae;  tempore  quo  validis;  hotibus
  insinuant;  nomine  Waltharium;  und  auf  allen
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.