Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 265
VIII
VORREDE
des JVinsbeken in regelloser folge und vermehrt sie durch
drei (in meinen anmerkungen s. 54. 56f 63) die Benecke
(s, 457) mit recht verworfen hat: zwei andere (die 26e
und die 30e meiner aus gäbe), die er ebenfalls fiir unecht
hielt, sind unverdächtig und stehen auch in B und J.
wenn dieselbe späte und unverläfsigc handschrift das gespräch
zwischen sohn und vater und des vaters gebet
wegläfst, so dünkt mich dies unerheblich bei der frage
nach der echtheit der letzten vierundzwanzig Strophen
des JVinsbeken; fehlen ihr doch auch die vorhergehenden
vier Strophen (53 — 56), von denen keine verdächtig und
deren letzte unentbehrlich ist. das gedieht ist in g nach
unvollkommener erinnerung aufgeschrieben oder einer am
ende unvollständigen handschrift entnommen und die leeren
blätter sind vielleicht frei gelafsen um den schlufs
nachtragen zu können. auch die JVinsbekin entbehrt in
g und in C und J ihres schlufs es.
Dennoch ist es mir gewiss dafs der dreifache rath
der sechsundfunfzigsten das gedieht abrundenden Strophe
ursprünglich den schlufs des JVinsbeken bildete: einen
andern hatte auch der dichter der JVinsbekin, die ähnlich
mit drei regeln sich abschliefst, nicht vor äugen.
jene vierundzwanzig Strophen, von denen ich mit ausnähme
der matt iviederholenden und schwach bezeugten
68n keine für noch spätere einschaltung halte, obwohl
B nur elf davon kennt, hat man dramatisch genannt.
ich kann in ihnen nur einen frommen aber albernen anhang
erblicken. sie steigern nicht etwa die lebensweisheit
der väterlichen lehren oder geben ihnen andere Wendung
oder widerlegen sie, so?idern sie machen plötzlich
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