Volltext: Asega-Buch

270 126 Asega-Buch.

—

8. F

Siebenter Abschnitt.
Bermischte Friesische Recchh tec·.

Thet is allera londa fere, thet ter nen mon
erge ne dwe.

Thet is ac frisesk riucht. Sa hwasa
breke thet hi bete. hit ne se thet hi fori fonzZera
 winne.

Thet is ac frisesk riucht. thet ter alle
zende sona stonda. and thet ma alle wed—
Jada wed elaste.

§.

I.

Das ist a) allen Laͤndern b) nůßzlich, daß kein
Mann Boͤses thue.

§.

2.

Das ist auch Friesisches Recht: wo Jemand
etwas verbricht, daß er a) es buͤße, es sey denn,
daß er b) Stellvertreter c) erhalte.

g.

2
)3*

Das ist auch Friesisches Recht: daß alle a)
ausgesoͤhnte Suͤhnen b) siehen sollen, und man
alle c) versprochene Zufage d) leiste.

g.

1

Thet is ac frisesk riucht. Sa hwasa Das ist auch Friesisches Recht: wo Jemand
ioldskipun fiuchte. sa skil hi twam monnon a) Gilden befechtet, so soll er b) doppelt buͤßen
	        
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