.«k 4*. JlkJl
108
SITTE
geborne kind einen namen durch seine eitern und freunde erhält, so
ist es auch für die erklärung der volksnamen wichtig anzunehmen,
dasz sie durch benachbarte Völker gegeben wurden, das bedürfnis
einen dritten zu benennen ist jederzeit stärker als das sich selbst zu
nennen.
Unsere Vorfahren ertheilten dem kinde seinen namen feierlich und
beschenkten es dabei, man hiesz das altn. gefa nafn ok fylgja ldta.
Egilssaga 367.
Als die valkyrja den stummen d. i. namenlosen jüngling mit dem
anruf Ilelgi begrüszt hatte, sagt er:
hvat lsetr Jjö fylgja Helga nafni?
154 sie enthüllt ihm darauf den ort, wo ein kostbares schwort verborgen
aai liege. Ssem. 142. dieser name Ilelgi ist ein glückhafter .und drückt
frfta&r aus ^ er se ^S e » heilige (er ist Zusammenziehung von heilagi.) Sigmundr
p \ \T verleiht seinem neugebornen, eben von den nornen begabten solme
’ccy^k.^den gleichen namen Ilelgi und schenkt ihm dazu sieben grundstücke
und ein köstliches Schwert. Srem. 150 a . das hiesz man nafnfesti,
namenfestigung. Wodan hatte ein ihm unbekanntes volk Langobarden
benannt und muste ihnen zur festigung des namens den sieg über
ihren feind bewilligen, andere beispiele sind mythol. s. 123 beige
bracht. Es ist natürlich, dasz man in den namen des neugebornen
eine heilsame weissagende kraft für seine Zukunft legte; hiernach zu
mal sind die von thieren her entlehnten benennungen zu deuten.
Andere anlässe zur namengebung waren die wehrhaftmachung, wodurch
der jüngling in den stand der krieger eintrat, die adoption, be
sonders die durch haarscheren, endlich todesfälle, weil dadurch
erbschaften und Umänderung des grundeigenthums herbei geführt
wurden.
Man pflegte auch dem kind, sobald sein erster zahn ausbrach,
etwas zu schenken, diese gäbe hiesz altn. tannfö, zalmgeld:
Alfheim Frey gäfo t ärdaga
tivar at tannfö. Sann. 41 a.
Olafr trug an der band einen ring, den seiner mutier der könig at
tannfö gegeben batte und woran er den sohn erkennen wollte. Laxd.
saga p. 72. 82. ich zweifle kaum, dasz dieser brauch schon vor
alters auch in Deutschland galt, kann ihn aber nicht ausdrücklich nach-
155weisen*; wol aber besteht er noch heute in Island und Finmarken.
bei den Finnen beiszt solches zahngeld oder die pathengabe hammas-
raha, bei den Esten hambarahha, von hammas zahn; bei den Lappen
* noch weniger im classischen alterthum; doch galt den Römern ein solcher
zahn für heilkräftig: pueri qui primus ceciderit dens, ut terram non attingat,
incfusus in armillam et assidue in brachio habitus. Plin. 28, 4. auch : dentes
equi, qui primi cadunt, alligati facilem dentionem praesfant, mhd. fiilzene (my
thol. s. 624.) die stadt Sinzich hatte, auf Friedrich Rothbarts anordnung, dem
reich jährlich sechs Schillinge zu entrichten, welches jus rostant (pferdezahn)
hiesz. Lacomblet 2 n° 125.