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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 317
wenn er einen kundigen und Aeissigen mann veran
lassen wollte, aus den in unserm lande glücklich
vorräthigen materialien eine so genaue Aurbeschrei-
bung zusammenzutragen, wie sie nicht in Deutsch
land vorhanden ist, vielleicht nirgend so ausführbar
wäre. Es gibt dafür noch einen andern weg als die
durchsicht der Wochenblätter, aus denen das ganze
do^jJiur unvollständig zusammengestückelt werden könnte.
Das steuercollegium bewahrt bändereiche cataster,
welche die g'emarkung jedes dorfs nach den namen
der eigenthümer, mit allen jenen örtlichen angaben
verzeichnen; von der zahl dieser bände kann man
sich einen begri/F machen, wenn ich hinzufüge, dass
z. b. für das einzige dorf Iba acht starke folianten
'YV da sind ; und hj^ gleichem verhältniss sind alle übri
gen nieder- und oberhessischen dorfschafteu ausge
arbeitet. Wer nun des vorgeschlagenen Werkes sich
unterfangen wollte, müste die geduld und ausdauer
haben, alle bände des catasters zu excerpiren,
nötigenfalls auch, wenigstens in besonders wichti-
chen fällen, die sehr weitläuftigen flurcarten zu ver
gleichen. Doch sieht das geschäft schlimmer aus
als es ist; ich getraute mir aus jedem bande alles
wichtige in einer halben stunde auszuziehen. Ge
wänne man auf solchem wege alle für mythologie,
recht , geschichte und spräche erheblichen ortsbenen-
nungen, Hesse man sie sämmtlich drucken (was auf
wenigen bogen geschehen könnte) und versähe sie
mit genauen registern, so würde Hessen eine orts-
kunde besitzen, wie kein anderes land. Nur inWür-
temberg sollen die Auren gleich genau und vielleicht
noch genauer aufgenommen worden sein.